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Weg

Italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Seit dem 28. März 2025 gelten für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung neue Grenzen. Viele haben weiterhin Anspruch, andere brauchen einen anderen Weg. Hier erklären wir die Regeln, die im Oktober 2026 gelten.

So hilft Rotta Italia: Wir analysieren Ihren Stammbaum, organisieren Urkunden, Apostillen und Übersetzungen, suchen für Antragsteller in Italien eine Wohnung mit registriertem Mietvertrag und arbeiten für den rechtlichen Teil (einschließlich Klagen) mit unserer Partnerkanzlei. Über die Anerkennung entscheiden Comune, Konsulat oder Gericht.

Was sich 2025 geändert hat

Über ein Jahrhundert lang konnten Nachkommen eines Italieners die Anerkennung ohne Generationengrenze beantragen. Das Decreto-Legge 36 vom 28. März 2025, umgewandelt durch das Gesetz 74 vom 23. Mai 2025, hat Artikel 3-bis in das Gesetz 91/1992 eingefügt. Die neue Regel besagt, dass wer im Ausland geboren ist und eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, so behandelt wird, als hätte er die italienische Staatsbürgerschaft nie erworben, es sei denn, eine der Ausnahmen trifft zu.

Die Regel gilt auch für Personen, die vor dem Gesetz geboren wurden. Deshalb hat sie die meisten Brasilianer getroffen, die ihren Antrag noch nicht gestellt hatten.

27.03.2025

Stichtag (23:59 Uhr Ortszeit Rom) für Anträge nach den alten Regeln

2 Generationen

Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter: Die Verbindung muss in diesem Rahmen liegen

€ 600

Gebühr pro erwachsenem Antragsteller beim Comune oder Konsulat

10 Jahre

legaler Aufenthalt für die reguläre Einbürgerung

Wer noch Anspruch hat

Nach geltendem Recht bleibt Italiener durch Abstammung, wer außerhalb Italiens geboren ist und eine andere Staatsbürgerschaft hat, in einer dieser Situationen:

  • Antrag bis zum 27. März 2025 gestellt: Verwaltungsantrag beim Konsulat oder Comune bis 23:59 Uhr (Ortszeit Rom) an diesem Tag eingereicht oder mit einem bis zu diesem Datum bereits vergebenen Termin. Diese Fälle folgen den alten Regeln.
  • Bis zum selben Datum eingereichte Klage. Folgt ebenfalls den alten Regeln.
  • Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter mit ausschließlich italienischer Staatsbürgerschaft oder mit nur der italienischen Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt des Todes.
  • Vater oder Mutter, die mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Italien gelebt haben, nachdem sie die Staatsbürgerschaft erhalten hatten und vor der Geburt (oder Adoption) des Kindes.
Ein in Italien geborener Großvater allein reicht nicht mehr aus. Das Gesetz verlangt, dass Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter ausschließlich die italienische Staatsbürgerschaft hatten. Hat sich Ihr Großvater zum Beispiel in Brasilien einbürgern lassen, gilt diese Ausnahme wahrscheinlich nicht. Jeder Fall braucht eine Prüfung der Dokumente.

Für minderjährige Kinder von Eltern, die bereits Italiener sind (auch durch Abstammung anerkannt), hat das Gesetz einen weiteren Weg geschaffen: Die Eltern geben eine Willenserklärung ab, und das Kind wird Staatsbürger, wenn die Erklärung innerhalb eines Jahres nach der Geburt abgegeben wird oder wenn der Minderjährige danach zwei Jahre ununterbrochen legal in Italien lebt.

Für eine erste Einschätzung Ihres Falls nutzen Sie das Staatsbürgerschafts-Tool.

Was die Gerichte entschieden haben

  • Urteil 142/2025 (Juli 2025): Das Verfassungsgericht erklärte die Fragen gegen die unbegrenzte Weitergabe nach altem Recht für unzulässig. In der Praxis werden Anträge aus der Zeit vor der Reform weiterhin nach den alten Regeln geprüft.
  • Urteil 63/2026 (hinterlegt am 30. April 2026): Das Verfassungsgericht erklärte die Reform in den vom Gericht Turin aufgeworfenen Fragen für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts entzieht das Gesetz keine bestehende Staatsbürgerschaft: Es verhindert den Erwerb von Anfang an und schützt diejenigen, die bereits anerkannt waren oder einen laufenden Antrag hatten.
  • Ordinanza 147/2026 (hinterlegt am 23. Juli 2026): In Fällen aus Mantua und Campobasso legte das Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Vereinbarkeit der Regel mit der Unionsbürgerschaft vor. Diese Verfahren ruhen bis zur Antwort, was Monate dauern kann.
  • Kassationsgericht, Vereinigte Senate, Urteil 24045/2026: klärte den Streit über die sogenannte „Minderjährigen-Frage“ (minderjähriges Kind, dessen Vater sich in einem anderen Land einbürgern ließ). [genauen Inhalt der festgelegten Grundsätze mit der Partnerkanzlei klären]

Ehrlich zusammengefasst: Das Gesetz gilt heute und wurde vom Verfassungsgericht bestätigt. In Luxemburg ist noch eine Frage offen, aber niemand sollte seinen Umzug in der Erwartung einer Gesetzesänderung planen.

Wo der Antrag gestellt wird: Konsulat, Comune oder Gericht

WegFür wenHauptkosten
Italienisches Konsulat in Ihrem Land (z. B. Brasilien oder USA)Wer im Zuständigkeitsbereich des Konsulats wohnt€ 600 pro erwachsenem Antragsteller
Comune in ItalienWer in diesem Comune mit Wohnsitz gemeldet ist€ 600 pro erwachsenem Antragsteller, zuzüglich Stempelmarken und etwaiger Gebühren für alte Urkunden (bis € 300 pro Urkunde, nach Ermessen des Comune)
Italienisches GerichtFälle mit übermäßiger Wartezeit beim Konsulat oder strittigen FragenGerichtskostenbeitrag von etwa € 600 pro Kläger, zuzüglich Anwaltshonorar [aktuellen Betrag klären]

Ein Antrag beim Comune setzt einen tatsächlichen Wohnsitz in Italien voraus, mit regulärer Wohnung und Eintragung in der anagrafe. Die Fristen unterscheiden sich stark von Stadt zu Stadt und von Konsulat zu Konsulat. [aktuelle Fristen des Ziel-Comune klären]

Schritt für Schritt

  1. Stammbaum erstellen und Ausnahme prüfen

    Ermitteln Sie den italienischen Vorfahren und prüfen Sie, ob er (oder Ihr Vater bzw. Ihre Mutter) ausschließlich die italienische Staatsbürgerschaft hatte oder ob Ihr Vater bzw. Ihre Mutter vor Ihrer Geburt zwei Jahre in Italien gelebt hat.

  2. Nachweisen, dass keine Einbürgerung erfolgte

    Die Negativbescheinigung über die Einbürgerung (in Brasilien vom Justizministerium ausgestellt) ist jetzt zentral, weil die Ausnahme von der ausschließlichen Staatsbürgerschaft abhängt.

  3. Urkunden sammeln

    Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der gesamten Linie, in vollständiger Fassung, mit Apostille und ins Italienische übersetzt. Korrigieren Sie Abweichungen bei Namen und Daten vor der Einreichung.

  4. Weg wählen

    Konsulat, Comune oder Gericht, je nach Wohnort und Situation. Sprechen Sie im Zweifel vorher mit einem Anwalt.

  5. Gebühr zahlen und einreichen

    Die Gebühr von € 600 pro Erwachsenem wird vorab gezahlt; ohne sie wird der Antrag nicht bearbeitet.

  6. Nach der Anerkennung

    Übertragung der Urkunden, Eintragung im AIRE (wenn Sie im Ausland leben) und italienischer Reisepass.

Die vollständige Dokumentenliste für den Umzug finden Sie in der Umzugs-Checkliste.

Wenn Sie nicht mehr unter die Regeln fallen

  • Einbürgerung für Nachkommen: Wer Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter mit italienischer Staatsbürgerschaft durch Geburt hat, kann die Einbürgerung nach 3 Jahren legalem Aufenthalt in Italien beantragen statt nach 10. [klären, ob es 2026 Änderungen gab]
  • Arbeitsvisum außerhalb der Quoten für Nachkommen: Seit dem Dekret vom 17. November 2025 können brasilianische Nachkommen von Italienern für eine abhängige Beschäftigung einreisen, ohne von den Quoten des Decreto Flussi abzuhängen. Ein Arbeitgeber in Italien ist weiterhin nötig. Siehe Arbeit.
  • Reguläre Einbürgerung: 10 Jahre legaler Aufenthalt, Italienisch auf Niveau B1, Mindesteinkommen und € 250 Gebühr.
  • Andere Visa: digitale Nomaden, Studium, Residenza elettiva, Unternehmer oder Ehe mit einem italienischen Staatsbürger.

Häufige Fragen

Mein Antrag wurde vor dem 27. März 2025 gestellt. Ändert sich etwas?

Nicht in der Sache: Er folgt den alten Regeln. Gebühr und praktische Fristen hängen jedoch vom jeweiligen Konsulat oder Comune ab.

Mein Urgroßvater war Italiener. Kann ich noch einen Antrag stellen?

Über die Abstammung in der Regel nicht, es sei denn, Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihr Großvater oder Ihre Großmutter hatte ausschließlich die italienische Staatsbürgerschaft. Prüfen Sie die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt oder ein anderes Visum.

Mein Vater wurde bereits anerkannt. Was ist mit meinen minderjährigen Kindern?

Sie können über die Erklärung der Eltern Zugang erhalten, sofern die Bedingungen erfüllt sind (Erklärung im ersten Lebensjahr oder zwei Jahre legaler Aufenthalt in Italien nach der Erklärung). Sprechen Sie mit uns, um den Umzug darauf abzustimmen.

Lohnt es sich, jetzt zu klagen?

Das hängt vom Fall ab. Die Reform wurde für verfassungsgemäß erklärt, und beim europäischen Gerichtshof ist eine Frage anhängig. Nur ein Anwalt kann Risiken und Kosten Ihres Verfahrens beurteilen.

Kann ich in Italien leben, während das Verfahren läuft?

Ja, wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Wer den Antrag beim Comune stellt, erhält während des Verfahrens in der Regel einen permesso in attesa di cittadinanza.

Quellen: Normattiva, DL 36/2025 konsolidiert (abgerufen 10/2026); Koordinierter Text DL 36/2025 und Gesetz 74/2025 (05/2025); Verfassungsgericht, Mitteilung zum Urteil 63/2026 (04/2026); Verfassungsgericht, ordinanza 147/2026 (07/2026); Studio Cataldi, Urteil 142/2025 (07/2025); LentePubblica, Kassation SU 24045/2026 (2026); Gesetz 207/2024, Anerkennungsgebühren (Arletti Partners) (2025); Dekret vom 17.11.2025, Arbeit außerhalb der Quoten für Nachkommen (Edotto) (11/2025); Piemonte Immigrazione, Staatsbürgerschaft 2026 (03/2026).

Sie haben italienische Vorfahren? Sehen wir uns Ihre Dokumente in Ruhe an und bestimmen den besten Weg.

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