Was sich 2025 geändert hat
Nach dem Gesetzesdekret 36/2025, umgewandelt in das Gesetz 74/2025, gilt: Wer im Ausland geboren ist und eine andere Staatsbürgerschaft hat, war nie Italiener, von Ausnahmen abgesehen. Die wichtigsten Ausnahmen sind: ein Vater, eine Mutter, ein Großvater oder eine Großmutter mit ausschließlich italienischer Staatsbürgerschaft; Vater oder Mutter haben vor der Geburt 2 Jahre ununterbrochen in Italien gelebt; sowie Anträge oder Klagen, die bis zum 27.03.2025 eingereicht wurden.
Aktuelle Entscheidungen
- 30.04.2026: Das Verfassungsgericht hat die Reform bestätigt (Urteil 63/2026).
- 23.07.2026: Das Verfassungsgericht hat dem Gerichtshof der EU die Frage der Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht vorgelegt (Beschluss 147/2026). Das Gesetz gilt in der Zwischenzeit weiter.
- 26.07.2026: Der Kassationshof (Vereinigte Senate, Urteil 24045/2026) hat die sogenannte „Minderjährigen-Frage“ für Anträge vor der Reform entschieden.
Quellen: Gesetz 74/2025 (Normattiva); Corte costituzionale, sent. 63/2026 und ord. 147/2026; Corte di Cassazione SU 24045/2026; Ministero dell'Interno, circ. 65050/2026. Aktualisiert am 10.10.2026.